Beitragssätze
Laut Beschluß wurden Gebühren und Beiträge wie folgt festgelegt:
- Aufnahme: gebührenfrei
- Monatliche Beiträge
Erwachsene 6,00 EUR Jugendliche bis 18 Jahre 5,00 EUR Schüler / Studenten / Auszubildende 5,00 EUR Wehr- / Zivildienstleistende 5,00 EUR Passive Mitglieder 2,50 EUR Paare (eine Überweisung) 11,00 EUR Familien 14,00 EUR
Zusätzlich sind pro Jahr ein Kontingent an ‘Arbeitsstunden’ zu leisten bzw. 2,50 EUR pro nicht geleisteter Stunde zu entrichten. Die ‘Arbeitsstunden’ sind nur von Mitgliedern ab 14 Jahren zu leisten; die passiven Mitglieder sind natürlich ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen.
Formulare für Anmeldung, Einzugsermächtigung usw. sind unter Downloads verfügbar.
Zahlungsweise
Die Beitragszahlung ist ab dem auf das Eintrittsdatum folgenden Monat halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten und erstmals 14 Tage nach dem Eintrittsdatum fällig. Die regelmäßigen Zahlungen für die Jahresbeiträge sowie Beträge für nicht geleistete Arbeitsstunden sind jeweils zum 1. Februar fällig, Halbjahresbeiträge jeweils zum 1. Februar und 1. August.
Zahlungen sind grundsätzlich bargeldlos auf folgendes Konto zu entrichten:
Volleyball-Club Liederbach e.V.
Taunus-Sparkasse Liederbach
Bitte erfragt die Kontonummer bei einem Mitglied des Vorstands.
Der VCL nutzt ab dem 01.07.2013 für Einzugsermächtigungen das SEPA-Lastschriftmandat.
Gläubiger ID: DE76ZZZ00000171164
Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 2,00 EUR erhoben.
Eintrittsfrist
Jede(r) Interessierte kann drei Mal kostenlos und unverbindlich an Trainingseinheiten des VC Liederbach teilnehmen. Während dieser Zeit besteht kein Versicherungsschutz von seiten des VC Liederbach. Danach muß er/sie sich entscheiden, ob er/sie Mitglied werden will.
Teilnehmen an Spielen, Turnieren und anderen Vereinsveranstaltungen können nur Vereinsmitglieder !
Kündigungsfristen
Der Austritt aus dem Verein kann jeweils vierteljährlich zum Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.) erfolgen. Die Austrittserklärung bedarf der Schriftform und muß einem der Vorstandsmitglieder fristgerecht, d.h. sechs Wochen zum Quartalsende, zugegangen sein.
Arbeitsstunden
"Arbeitsstunden": gemeint ist damit, daß jedes Vereinsmitglied ein gewisses Kontingent an Stunden für den Verein abzuleisten hat. Dies kann z.B. die Unterstützung bei Festen und Turnieren sein (Auf- und Abbau Weihnachtsmarkt, Liederbacher Straßenfest, Freiluftturnier, Standdienst bei Festen, Unterstützung bei Turnieren ...). Werden diese Stunden nicht abgeleistet, ist eine Gegenleistung in Form von finanziellen Mitteln zu leisten.
Den Stundenzettel für die Abrechnung der Arbeitsstunden gibt es unter Downloads.
Bitte herunterladen, ausdrucken und dann die Stunden dort eintragen lassen.
Satzung und Vereinsordnungen
Satzung | Satzung (Stand März 2024) |
Geschaeftsordnung | Geschäftsordnung (Stand: 24. Oktober 2023) |
Jugendordnung | Jugendordnung |
Nutzungsordnung Auszeit | Nutzungsordung für den Vereinsraum 'Auszeit' |